Die Anmeldung in der OGS verpflichtet grundsätzlich zu einer regelmäßigen Teilnahme. Es gibt seit dem 16.02.2018 einen OGS-Erlass in NRW, der die Freistellungswünsche von Eltern für ihre Kinder regelt.

 

Grundsätzlich sollen die OGS–Kinder den Ganztag regelmäßig (täglich) bis mindestens 15 Uhr besuchen.

 

Abmeldungen sind wie bisher bei regelmäßigen Terminen (z.B. Schwimmkurs, therapeutische Termine) oder auch bei spontanen Terminen (z.B. familiäre Ereignisse, etwa runde Geburtstage, Familienfeiern etc.) möglich.

 

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen! Die benötigten Formulare finden Sie hier auf der Homepage.

 

Regelmäßige Abmeldungen muss der Schulleiter Herr Wilbuer genehmigen, spontane Freistellungen genehmigt die Ganztags-Leitung Frau Keil.

 

Diese Regelungen gelten an allen Schulen.

 

Damit der Ablauf im Ganztag nicht gestört wird, gelten bei Terminen außerhalb der Schule folgende mögliche Abholzeiten: 11.45 Uhr -- 12.30 Uhr -- 13.15 Uhr -- 14 Uhr -- 15 Uhr

 

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