PFLICHT ZUR MEDIZINISCHEN MASKE
Samstag, 20.02.2021
Liebe Eltern der Freiligrathschule,
gestern Abend wurde eine überarbeitete Corona-Betreuungsverordnung veröffentlicht. Laut § 1 Absatz 3 dieser Verordnung müssen alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen auf dem Schulgelände und auch im Unterricht eine medizinische Maske tragen.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen für diese Pflichten:
Wir möchten Sie über diese sehr kurzfristigen Änderungen der Betreuungsverordnung zumindest informieren!
Bleiben Sie gesund, passen Sie bitte weiterhin gut auf sich und Ihre Lieben auf!
Mit freundlichen Grüßen
JÖRG WILBUER, SL