PFLICHT ZUR MEDIZINISCHEN MASKE

 

 

Samstag, 20.02.2021

 

 

Liebe Eltern der Freiligrathschule,

 

gestern Abend wurde eine überarbeitete Corona-Betreuungsverordnung veröffentlicht. Laut § 1 Absatz 3 dieser Verordnung müssen alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen auf dem Schulgelände und auch im Unterricht eine medizinische Maske tragen.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen für diese Pflichten:

  • Für die Klassen 1 bis 8 gilt, wer Probleme hat, eine passende medizinische Maske zu finden, darf auch eine Alltagsmaske nutzen.
  • Frau Gebauer betonte auch: „ Wir alle wissen, dass Schülerinnen und Schüler Maskenpausen brauchen“…

Wir möchten Sie über diese sehr kurzfristigen Änderungen der Betreuungsverordnung zumindest informieren!

 

Bleiben Sie gesund, passen Sie bitte weiterhin gut auf sich und Ihre Lieben auf!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

JÖRG WILBUER, SL

 

 

 

Freiligrathschule Hamm 0