FAQs „Corona und Schule“

Informationen für Eltern

 

 

Allgemeine Informationen

 

  • Mein Kind hat ungeklärte Symptome einer Erkrankung (z.B. Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Fieber, Husten, Durchfall)
    Das Kind bleibt zunächst für 24 Stunden zu Hause und die Schule wird informiert. Tritt in dieser Zeit keine Besserung ein oder tritt insbesondere Fieber und Husten auf, nehmen Sie
    telefonisch Kontakt zum Hausarzt auf. Dieser entscheidet über weitere Maßnahmen (z.B.
    notwendiger Test auf das Corona-Virus).

 

  • Ein Mitglied unserer Familie (derselbe Haushalt) hat Symptome einer Erkrankung (z.B.
    Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Fieber, Husten, Durchfall)
    Solange kein positiver Befund vorliegt, hat dies keine Auswirkungen auf die anderen
    Familienmitglieder. Das Gesundheitsamt empfiehlt in diesen Fällen dennoch, die
    Außenkontakte der restlichen Familienmitglieder auf ein notwendiges Minimum zu
    reduzieren. Dazu gehört auch, dass Kinder nach Möglichkeit nicht am Präsenzunterricht
    teilnehmen.

 

  • Mein Kind zeigt in der Schule Symptome einer Erkrankung
    Ihr Kind wird in der Schule umgehend isoliert und Sie werden sofort informiert. Sie treffen die
    notwendigen Maßnahmen (z.B. 24-Stunden zu Hause, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt
    s.o.). Ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vorsorglich zu vermeiden.

 

  • In der Klasse meines Kindes tritt ein Verdachtsfall (Auftritt Symptome, kein positives
    Testergebnis)
    Der Unterricht für Ihr Kind läuft im Normalbetrieb.

 

  • Mein Kind hatte Kontakt zu einer infizierten Person
    Entscheidend für das weitere Vorgehen ist, wie eng der Kontakt zu der infizierten Person war. Für den Fall eines engen Kontaktes (Kontaktperson der Kategorie I) wird Ihr Kind vom
    Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt und ein Corona-Test durchgeführt. In dieser Zeit
    darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
    Stellt sich während des Präsenzunterrichtes heraus, dass Ihr Kind Kontaktperson der Kategorie I ist, wird Ihr Kind von der Schule isoliert. Sie werden über diese Maßnahme umgehend informiert. Ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vorsorglich zu vermeiden.

 

  • Ein Mitglied unserer Familie (derselbe Haushalt) hatte engen Kontakt zu einer infizierten Person
    Das Familienmitglied ist Kontaktperson der Kategorie I und somit unter Quarantäne. Alle
    anderen Familienmitglieder sind damit „Kontakt vom Kontakt“. Eine Quarantäne wird für sie
    vorerst nicht ausgesprochen. Das Gesundheitsamt empfiehlt in diesen Fällen dennoch,
    Außenkontakte der restlichen Familienmitglieder auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass Kinder nach Möglichkeit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

  • Ein Mitglied unserer Familie wird positiv getestet und deshalb unter Quarantäne gestellt
    Alle anderen Familienmitglieder werden in der Regel als Kontaktperson der Kategorie I
    eingestuft und ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Ihr Kind darf nicht am Präsenzunterricht
    teilnehmen.

 

  • Ein Mitschüler meines Kindes wird unter Quarantäne gestellt
    Es muss unterschieden werden, um welche Art von Quarantäne es sich handelt:
    1. Quarantäne wegen noch nicht vorliegendem Testergebnis: Der Unterricht für alle anderen
    Schüler läuft im Normalbetrieb.
    2. Quarantäne wegen Kontakt zu einer infizierten Person (Kontaktperson der Kategorie I):
    Der Unterricht für alle andern Schüler läuft im Normalbetrieb.
    3. Quarantäne wegen positivem Testergebnis: siehe „In der Schule meines Kindes liegt ein
    positiver Fall vor“

 

 

In der Klasse/Schule meines Kindes liegt ein positiver Fall vor

 

  • Mein Kind wurde wegen eines positiven Falls in der Klasse/Schule nach Hause geschickt. Wie geht es weiter?

Fall 1

Das Gesundheitsamt hat den positiven Fall schon bestätigt. Das Gesundheitsamt ordnet für

die ganze Klasse/Gruppe Quarantäne an, bis der Sachverhalt endgültig abgeklärt ist. Die Schule
informiert die Eltern darüber. Gleichzeitig ordnet die Schule für diesen Zeitraum
Distanzunterricht an.


Fall 2
Sollte die Schule vorab bereits Kenntnis von einem positiven Fall haben, schickt sie vorsorglich
bis zur Bestätigung durch das Gesundheitsamt (s. Fall 1) die Klasse in das Distanzlernen. Dies
ist keine Quarantäneanordnung. Trotzdem gilt es Kontakte zu vermeiden.

 

  • Ist mein Kind in Quarantäne? Wenn ja wie lange?
    Die Quarantäne für die ganze Klasse gilt bis zur Klärung des Sachverhaltes. Danach müssen nur die Schüler weiter in Quarantäne bleiben, die als Kontaktpersonen gelten. Die Schule informiert Sie über das Ende der Quarantäne. Mit dem Ende der Quarantäne kann auch wieder am Präsenzunterricht teilgenommen werden.

 

  • Meldet sich das Gesundheitsamt bei den Eltern?
    Das Gesundheitsamt meldet sich nur dann bei Ihnen, wenn Ihr Kind als Kontaktperson benannt wurde und eine Kategorisierung erforderlich ist. Falls ihr Kind Kontaktperson der Kategorie I ist, verbleibt es in Quarantäne. Die Dauer wird Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt.

 

Wird mein Kind getestet?

 

a) Wenn Ihr Kind als Kontaktperson der Kategorie I in Quarantäne versetzt wurde, wird es
getestet. Das Corona-Mobil der Stadt Hamm führt den Test nach kurzer vorheriger
Anmeldung bei Ihnen zu Hause durch.
b) Wenn Ihr Kind nur zur Klärung des Sachverhaltes unter Quarantäne gestellt wurde, gibt es
keinen verpflichtenden Test, sondern ggf. das Angebot einer freiwilligen Testung. Dieses
erfahren Sie durch die Schule. Es gilt die dringende Empfehlung, an dem freiwilligen Test
teilzunehmen.

 

  • Sind wir Eltern in Quarantäne, was ist mit den Geschwistern und den Freunden des Kindes?
    Das Kind ist in Quarantäne, Sie als Eltern und die Geschwister jedoch nicht. Trotzdem sollten Sie ebenfalls Kontakte vermeiden. Dazu gehört auch, dass Geschwisterkinder nach Möglichkeit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

  • Darf ich die Wohnung verlassen, einkaufen etc. wenn ich mein Kind in Quarantäne betreue?
    Ja, Sie dürfen sich frei bewegen und auch arbeiten gehen. Es gilt jedoch, die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.

 

  • Ich kann nicht arbeiten, weil ich mein Kind betreue
    Die Mitteilungen der Schule über den Beginn und das Ende des Distanzunterrichtes bzw. der
    Quarantäne können als Bescheinigung für den Arbeitgeber verwendet werden (s. Merkblatt).

 

 

Mein Kind ist in Quarantäne und positiv getestet

 

  • Meldet sich das Gesundheitsamt bei uns?
    Das Gesundheitsamt meldet sich bei einem positiven Testergebnis bei Ihnen und spricht die
    Quarantäne aus.

 

  • Was ist mit der Schule?
    Ihr Kind nimmt erst wieder am Präsenzunterricht teil, wenn die Quarantäne aufgehoben wird.
    Die Schule wird umgehend vom Gesundheitsamt informiert und leitet alle notwendigen
    Maßnahmen ein.

 

  • Wird mein Kind nochmals getestet?
    Nein.

 

  • Sind wir Eltern in Quarantäne, was ist mit den Geschwistern?
    Sie erhalten eine Information durch das Gesundheitsamt. Sie als Eltern und die Geschwister
    sind als enge Kontaktpersonen (Kategorie I) in einem Haushalt i.d.R. auch in Quarantäne. Sie werden vom Gesundheitsamt getestet. Die Testauswertung im Labor kann nach bisherigen Erfahrungen bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen.

 

  • Was ist mit den Freunden des Kindes?Das Gesundheitsamt befragt Sie zu den Freunden des Kindes und allen weiteren Kontakten. Danach entscheidet es darüber, ob auch diese in Quarantäne müssen.

 

  • Darf ich die Wohnung verlassen, einkaufen etc.?
    Nein, da Sie selbst unter Quarantäne stehen, dürfen Sie die Wohnung nicht verlassen. Das gilt auch für die Geschwister.

 


Allgemeines zu Quarantäne

 

  • Endet die Quarantäne mit Erhalt eines negativen Test-Ergebnisses?
    Der Quarantänezeitraum wird vom Gesundheitsamt angeordnet. Der in der Anordnung
    enthaltene Zeitpunkt, ist der Endzeitpunkt der Quarantäne, unabhängig von einem negativen
    Testergebnis. Die Quarantäne endet an dem mitgeteilten Tag um 24 Uhr.

 

  • Kann die Quarantänezeit verlängert werden?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es notwendig, die Quarantäne zu verlängern. Die
    Entscheidung trifft das Gesundheitsamt unter Bewertung des Einzelfalls.

 

  • Muss die Quarantäne schriftlich angeordnet werden?
    In der Regel wird die Quarantäne zunächst mündlich durch das Gesundheitsamt
    ausgesprochen. Diese mündliche Anordnung ist bindend. Im Nachhinein wird ein schriftlicher Bescheid erstellt.

 

Weitere Handlungsempfehlungen in verschiedenen Sprachen unter:
www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhauseerkrankt-handlungsempfehlung


Bei allgemeinen Fragen z.B. zur Durchführung von Testungen, die Übernahme von Kosten, Einschätzung von Verdachtsfällen, steht Ihnen die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (02381-176444) zur Verfügung.

 

Bei diesen Inhalten handelt es sich um aktuelle Empfehlungen, die sich jederzeit ändern können.
(Stand: 08. Dezember 2020)

 

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